Artikel-Schlagworte: „Verjährung“
Doktorarbeit und Fasching
Mord verjährt niemals, einige andere Straftaten haben Verjährungszeiten, die natürlich für die Opfer nicht nachvollziehbar sind, die aber vorsichtig ausgedrückt sinnvoll sind. Eine Doktorarbeit die vom Doktorvater abgenommen worden ist kann in unserem Land immer und zu jeder Zeit wieder ganz unten aus dem Stapel hervorgezogen, erneut geprüft werden und wenn es sein muss dann der Doktortitel aberkannt werden. Auf eine anonyme Anzeige hin. Das ist so erbärmlich, so peinlich, dass man sich an dieser Stelle fast schon schämen muss. Ja, es geht um die Doktorarbeit der Frau Schavan. Diesen Beitrag weiterlesen »