Der mit dem Gutachter tanzt
Jeder kennt den Film „Der mit dem Wolf tanzt“, viele kennen, in Anlehnung an den Filmtitel, ihren eigenen Film „Der mit dem Gutachter tanzt“. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den Schaden an einem Haus handelt, oder ob es begutachtet werden soll, weil zwei sich darum streiten, ob es ein Gutachten über ein Auto ist, oder ob es sich um Gutachten aus dem Gesundheitswesen handelt. Wobei Letzteres mit Sicherheit die schwierigsten Gutachten sind, aber auch solche, die schwerwiegender sind als die, die ein Haus, ein Auto, ein Pferd betreffen.
Wer sich das antun möchte, der probiere es aus. Ich glaube nirgendwo wird mehr Mist und Unsinn verzapft als hier. Wobei ein befreundeter Anwalt, als er seine Anekdoten erzählte, erklärt hat, dass nirgendwo mehr gelogen werden würde als vor Gericht. Ich denke mal, das wird sich nicht viel geben. Klar, es ist schwer zu erkennen, ob da jemand sitzt, der die Wahrheit sagt, oder etwas in die Rolle schmumelt, um zu bekommen, was ihm nicht zusteht. Ich kenne einen Mann, der wollte unbedingt, krankheitsbedingt, in Frührente gehen und suchte dafür einen Grund. Was machte er? Er suchte sich vier Ärzte, ja wirklich vier Ärzte, die ihm alle genau die gleiche Macke, ich möchte das jetzt mal so ausdrücken, attestierten. Damit schaffte er es dann natürlich auch die Begutachtung für die Rente zu überstehen. Ich finde das allen anderen gegenüber, die weiter malochen gehen fies und kann damit nicht umgehen, der größte Teil des Freundeskreises auch nicht, denen gegenüber er die gleiche Show abgezogen hat, wie bei seinen Ärzten und dem Gutachter. Aus verlässlicher sehr naher Quelle von ihm, wurde unsere Vermutung bestätigt und wir wissen alle, dass es in der Tat nur Show gewesen war. Das geht gar nicht. Aus einem anderen Freundeskreis dagegen, stellte ein Freund einen Antrag auf Schwerbehinderung, der gerechtfertigt gewesen war. Ich habe es bis heute noch nie erlebt, dass die erste Erteilung eines GdB korrekt war und nicht durch einen Einspruch aufgehoben und erhöht werden konnte. Ich meine das ist genauso doof, denn wenn man weiß, dass man generell gegen einen Bescheid von egal welcher Stelle, Einspruch einlegen muss, weil man ziemlich sicher sein kann, dass der Bescheid falsch, fehlerhaft ist, dann stimmt da etwas im Gebälk nicht mehr. Das ist uneffektiv gearbeitet, kostet den Bürger eine Menge Geld. Die Ursache der vielen falschen Bescheide, mag nicht nur darin liegen, dass die Versorgungsämter die Gutachter, sagen wir mal anweisen, was natürlich immer heftig dementiert wird, das Ergebnis ihre Begutachtung ziemlich am unteren Niveau zu halten, sondern, dass es eine enorme Schere zwischen der hausärztlichen und der amtlichen Begutachtung gibt und die Berichte und Gutachten die Hausärzte in ihrer Gänze häufig als Gefälligkeitsgutachten angesehen werden, weil diese ihre Patienten nicht verlieren wollen. Die Wahrheit wird irgendwo dazwischen liegen.
Wenn ein Augenarzt, das bitte ist nur ein Beispiel, das so in der Realität hoffentlich nicht vorkommt, einen Menschen mit Rheuma begutachten soll, dann meine ich ist der Augenarzt schon ein wenig überfordert und die Spanne zwischen seinem Gutachten und dem des Hausarztes natürlich irrelevant hoch. Klar ist, dass ein Mensch, der im Rollstuhl sitzt bezogen auf seine Gehfähigkeit leichter zu beurteilen ist, als ein herzkranker Mensch. Ich war mit meinem Sohn bei einer Gutachterin und am Ende dieser Begegnung bin ich mit einem gesunden Sohn nach Hause gegangen. Auch haben Menschen mit inneren Erkrankungen den Nachteil, dass man ihre Krankheit nicht sieht, dass man nicht weiß wie es ihnen geht und nicht jeder kann sein Jammertal so darstellen, wie es ist. Das ist alles nicht einfach. Ich möchte keinesfalls die Arbeit der Gutachter verdammen oder in Misskredit bringen, aber ich frage mich wirklich was die sich denken. Die Frage nach Neutralität ist nicht gegeben, denn immerhin werden sie für ihre Gutachtertätigkeit bezahlt und wie kürzlich geschehen, wenn der Gutachter ein Mensch ist, der eigentlich schon in Rente ist und nur noch Gutachten erstellt, hmmm, mehr fällt mir nicht dazu ein. Es gibt kaum eine andere Möglichkeit, egal ob das für die Beantragung eines Pflegegeldes ist, die vorzeitige Rente wegen Arbeitsunfähigkeit, die Feststellung eines GdBs, das wird immer eine Gratwanderung sein und bleiben.
Ich empfinde ein Gutachten als eine Grauzone dafür, dass ein Arzt unkontrollierbar machen kann was er will. Wenn der Patient erzählt, dass er keine Ahnung zuerst fünf Kinder hatte und dann geheiratet, dann kann und darf es dem Gutachter nicht überlassen sein, zu schreiben, dass zuerst die Hochzeit war und dann fünf Kinder kamen. Ein Gutachter darf auch nicht nach seinem Gutdünken entscheiden welche aktuellen Symptome er aufnimmt und welche nicht, vor allem dann, wenn diese entscheidend sind. Das kann und darf er oder sie nicht können dürfen. Wer nun geneigt ist zusagen, es ist doch egal ob die Hochzeit zuerst gewesen war oder nicht, der möge überlegen, dass derlei falsche Auslegungen in möglicherweise späteren Begutachtungen durchaus relevant sein können, wenn es dann um die Glaubwürdigkeit eines Antragstellers geht.
Was für mich auch ein Problem darstellt ist die Denkweise, dass der Hausarzt, der Facharzt das was er über seinen Patienten schreibt, aus Gefälligkeit schlimmer beschreibt als es tatsächlich ist. Klar natürlich könnte der Eindruck entstehen, dass es so ist, immerhin haben Arzt und Patient die Gelegenheit alles gemeinsam zu besprechen, aber ich kann mir nicht gut vorstellen, dass ein Hausarzt aus einem Gesunden einen Kranken machen wird, sofern er nicht von diesem hinters Licht geführt wird, aber das habe ich bereits oben beschrieben. Ich bin mir nicht sicher, ob Patienten von ihrem Arzt erwarten, dass er sie kränker macht, als sie das sind und mache Ärzte werden diese Erwartungshaltung auch erfüllen, die meisten ganz sicher nicht.
Zu raten ist den Menschen, die begutachtet werden, das immer in Begleitung zu tun und wenn das dem Gutachter oder der Gutachterin nicht angenehm ist, dann ist das deren Problem und das Recht des Antragstellers. Umgekehrt gilt dieses Recht aber nicht, ein Gutachter kann und darf zum Beispiel in Anwesenheit seiner Sprechstundenhilfe kein Gutachten erstellen, denn hier greift die ärztliche Schweigepflicht. Es besteht auch das Recht in das Gutachten Einblick zu nehmen, sobald der Bescheid ins Haus flattert. Das empfiehlt sich immer und in jedem Fall, selbst dann, wenn man den Entscheid im Bescheid akzeptiert. Die Kosten, die für die Kopien entstehen, muss man gelegentlich, je nach Träger, selbst bezahlen. Es ist ratsam sich vor einer Begutachtung über seine Recht zu informieren, noch bevor man im Internet verschiedene Foren hierzu aufsucht, die Ratschläge dazu geben, wie man auftreten soll: geschminkt oder nicht, helle oder dunkle Kleidung usw. Über seine Rechte kann man sich auf der Internetseite der Ärztekammer informieren, die das hier eingestellt haben.
Gutachter sind auch nur Menschen und doof ist, wenn gleich bei der Begrüßung klar ist, dass man kein Pärchen werden wird, was blöd ist, aber insgesamt gibt es auch noch den Weg eines Widerspruchs, den ich rate grundsätzlich einzulegen, dann das Gutachten anzufordern und sich anzuschauen, was beim Gutachter angekommen ist und was auf dem Weg zwischen Mund des zu Untersuchenden und Ohr des Gutachters verloren gegangen ist. Das kann eine Menge sein.
Wie bin ich nur auf dieses Thema gekommen? Ah ja weil es einer aus meinem Freundeskreis vor Jahren geschafft hat alle zu täuschen, auch den Gutachter oder die Gutachterin, die ihn begutachtet hat. Das ist einer der wenigen, denen das so und auf Anhieb gelingt, die meisten müssen erst über das Widerspruchsverfahren gehen, das den Steuerzahler eine Menge Geld kostet. In diesem Sinn habt alle eine gute Zeit, genießt, was zu genießen geht, noch ist Sommerzeit und alles geht leicht und gut: Laßt es Euch gut gehen!