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Böhmermann, Erdogan, die Bundesregierung und das Volk

Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Daran gibt es keinen Zweifel. Satire ist eine spezielle Form der Meinungsfreiheit. Satire muss nicht gefallen, aber darf sie beleidigend sein? Beleidigungen, wo fangen sie an und wo hören sie auf und wie müssen sie gestaltet sein? Böhmermann, von dem ich bis zu seinem Gedicht noch nie etwas gehört habe, war für mich bis dato bedeutungslos und auch wenn das ZDF den Neo-Beitrag aus der Mediathek genommen hat, steht es jetzt durch alle Instanzen hinter Böhmermann, sein Gedicht fand ich Scheiße, die Art wie er es in eine Anschauung eingepackt hat, super gut und zugegeben, er liegt gar nicht so weit von einer Meinung entfernt.

 

Wer ist Erdogan? Keine Ahnung, der ist unbedeutend. Ja, ist er, auch, wenn er von der EU für die Flüchtlinge gerade ein Schweinegeld kassiert und so gerne hier Mitglied werden will, so hat er sich durch sein Ansinnen, das gerade deutlich erschwert. Ihm hat das Gedicht nicht gefallen, er ist notorischer Anzeiger von üblen Worten, die gegen ihn gerichtet sind. Erdogan ist also ein Dauerankläger, wer seinen Namen beschmutzt, der hat ein Problem in der Türkei.
Die Kanzlerin, die nun entscheiden musste zwischen Rechtsstaat und Meinungsfreiheit. Sie kann entscheiden wie sie will, sie wird immer die Hälfte der Menschen gegen sich haben. Der Bundesregierung wurde eine offizielle Note der türkischen Regierung übergeben, dass der Präsident ihres Landes beleidigt worden ist. Durch Böhmermann. Diese Note wurde davor schon einige Male von anderen Regierungen abgegeben und es wurde meist zugestimmt Ermittlungen aufzunehmen und den Rechtsstaat entscheiden zu lassen. Einige Male wurde bestraft, andere Male frei gesprochen. Nicht immer bekommt Recht wer Recht hat, auch das ist Rechtsstaat. Was ich nicht weiß: wenn die Bundesregierung abgelehnt hätte, hätte er dann die Möglichkeit gehabt sich dann den Europäischen Gerichtshof zu wenden?
So habe ich alles aufgezählt? Ich denke schon. Die türkische Regierung übergibt der Bundesregierung jene offizielle Note, den § 103 STGB und § 104 STGB betreffend, dass die türkische Regierung der Meinung ist, dass ihr Oberturner durch das Gedicht beleidigt worden ist. Das nun zwingt die Bundesregierung zu handeln, obwohl sie wahrscheinlich keine Lust dazu hat, sich mit dem Scheiß des Daueranklägers Erdogan zu beschäftigen, der den lieben langen Tag nichts anderes zu tun scheint. Ob Böhmermann nun die türkische Flagge in seine Satire einbezogen hat, entzieht sich meiner Kenntnis, darauf habe ich nicht geachtet, als ich mir das angeschaut habe. Egal. Also muss nun die Bundesregierung entscheiden, ist das Gedicht beleidigend oder nicht. Das Gedicht, und da machen wir uns mal nichts vor, ist für sich alleine beleidigend und möglich, dass es den Rahmen der Satire verlassen hat. Wegen dieses Gedichtes nun hat sich die türkische Regierung bei der Bundesregierung beschwert, das ist ihr gutes Recht. Was muss nun die Regierung tun? Sie muss prüfen, ob das Gedicht Meinungsfreiheit ist, oder ob es Satire ist, oder ob es diesen Rahmen verlassen hat, oder ob es aus dem gesamten Kontext heraus zu holen und einzeln zu bewerten ist. So jetzt haben wir also den Salat. Im Grunde kann und darf die Bundesregierung das gar nicht. Sie würde in diesem Fall dann Recht sprechen und das kann und darf sie, der Gewaltenteilung nach, nämlich nicht. Das muss ein Richter tun, nachdem die Staatsanwaltschaft das geprüft hat, vorausgesetzt, dass sie dann auch Klage erhebt. Der Paragraph 103 heißt „Schahparagraph“, weil dieser ihn das erste Mal aus der Versenkung geholt hat und mehrmals wohl in Gebrauch hatte. Einige andere Staaten taten das gleich und zuletzt, wenn ich das richtig in Erinnerung hatte, war es die Schweiz. In der Mehrzahl wurden die Fälle an die Staatsanwaltschaft weiter geleitet, um prüfen zu lassen, ob ein Verfahren eröffnet wurde oder nicht und die wiederum eröffnete Verfahren oder nicht und die Gerichte wiederum entschieden zu Gunsten der Klagenden oder Beklagten. Rechtsstaat also.
Die Abstimmung innerhalb der Regierung: Die SPD hat der Volksmeinung nach gestimmt, mit unter 20% der momentanen Stimmen, muss sie das so tun, die CDU hat nach der Rechtslage gestimmt und einer muss den schwarzen Peter nehmen, die Kanzlerin nach der Rechtslage und das ist die, dass sie gar nicht Recht sprechen kann und darum geht es hier nämlich. Auch, wenn alle entsetzt sein würden, meine ich hätte jeder Kanzler vor ihr so gestimmt. Sie macht das wozu sie eigentlich verpflichtet ist, sie reicht den gesamten Vorfall an die Staatsanwaltschaft, die nun ihrerseits zu prüfen hat, ist das Schmähgedicht innerhalb des satirischen Kontextes auch dann noch beleidigend, wenn man berücksichtigt, dass Böhmermann das als Lehrbeispiel so vorgetragen hat. Die Bundesregierung darf nicht Recht sprechen und genau das haben die so gemacht:
Gabriel zu Merkel: „Also Angela, wir brauchen bei der nächsten Wahl ein paar Stimmen mehr und müssen gegen die Annahme stimmen, das wirst du doch verstehen, oder?“
Merkel: „Klar Sigmar, mache ich das, ich bekomme das schon hin, ob ich mehr oder weniger Prügel einkassiere, was solls, aber wir müssen das an die Staatsanwaltschaft weiterreichen, sonst können wir in Teufels Küche kommen, du weiß schon Recht sprechen is nich. Alles klar, das schaffen wir!“
Also leiten sie das Ersuchen an die Staatsanwaltschaft, wie das in solchen Fällen üblich ist, weiter, die ihrerseits so oder so schon ermittelt hat, was sie automatisch und ohne Ermächtigung bereits getan hat. Das tut sie in solchen Fällen immer automatisch. Also liegt die Lösung dieses Problems jetzt dort wo es hingehört, nämlich in den Händen der Justiz und deren Spruch ist, anders wie in der Türkei nicht durch Richterentlassungen unbequemer Richter etc. nicht zu beeinflussen und das ist gut so. Egal welchen Weg die Bundesregierung mit diesem Problem geht, sie wird in den Augen des Volkes immer den falschen Weg gehen und gerade im Sinne der Meinungsfreiheit ist es nicht unwichtig an der Stelle die Justiz sprechen zu lassen, ein Sieg Erdogans ist das keineswegs, im Gegenteil, er hat es geschafft, dass dieser Paragraph, der scheinbar Krisen heraufbeschwören kann, abgeschafft werden wird und all die Erdogans können dann nur noch privat klagen, was absolut Sinn macht.
Ich war auch dafür, dass das Gesuch abgewiesen wird, aber ich meine auch, dass es unabhängig davon, ob der Antragsteller nun ein Idiot ist oder nicht, ein Despot ist oder nicht, ich Böhmermanns Meinung bin oder nicht (eher schon), juristisch vor einem Gericht geprüft und entschieden werden muss und genau das ist es, was unseren Rechtsstaat und unser Land ausmacht. Gäbe es Vertrag zwischen der EU und der Türkei nicht, dann hätte kein Hahn danach gekräht und auch dann wäre das Gesuch angenommen und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden, was jede Regierung davor in den meisten, nicht eindeutigen Fällen so getan hat.
Ich möchte ausdrücklich erklären: meinem Herz nach wäre es mir lieb gewesen, die Bundesregierung hätte abgelehnt, der Logik nach und dem, was ich über diesen bescheuerten Paragraphen während der letzten Tage gelesen habe, war es der einzig mögliche Weg und viele, die jetzt Schmähgedichte auf ihren FB-Accounts einstellen, tun das ohne über alle Seiten nachzudenken, darüber nachzudenken, weshalb nicht abgelehnt worden ist. Ich wünsche Euch ein ruhiges Wochenende, mit vielen schönen Stunden, angenehmen Diskussionen ohne Streit, auch bei uns hier gehen die Meinungen übrigens stark auseinander, weil das alles an der Person Erdogans und nicht mehr an der Sache festgemacht wird, aber das ist nun mal in einer Demokratie so, dass man nicht einer Meinung sein muss, aber man sollte sich gegenseitig zuhören und die Meinung des anderen respektieren und wenn das nicht klappt, dann eine unabhängige Instanz schlichten lassen. Laßt es Euch gut gehen!

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